In der heutigen Sitzung des Krisenstabes, am Dienstag, 20.10.2020, hat die Stadt Köln die erst vor sieben beschlossene 20-Prozent-Regel für Veranstaltungen und Kinovorführungen gekippt. Damit war eine Begrenzung der zulässigen Teilnehmerzahl auf 20 Prozent des Veranstaltungsortes vorgegeben, die explizit auch für reguläre Veranstaltungen wie Kinovorführungen galt.
Am heutigen Nachmittag hat die Stadt Köln folgende aktuelle Regelungen veröffentlicht:
- Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die Stadt Köln lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu. Dann gilt drinnen eine Grenze von maximal 250 Teilnehmenden, draußen von 500 Teilnehmenden.
- Die Regelung, dass die zulässige Teilnehmerzahl zusätzlich auf ein Fünftel der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes beschränkt wird, gilt nicht mehr.
Davon unbesehen bleiben z. B. die Sperrstunde und andere Maßnahmen wie das Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr bestehen. Die aktuellen Regeglungen finden sich auf der Webseite der Stadt Köln.
Stand: 20.10.2020, 19 Uhr
In der heutigen Sitzung des Krisenstabes, am Dienstag, 20.10.2020, hat die Stadt Köln die erst vor sieben beschlossene 20-Prozent-Regel für Veranstaltungen und Kinovorführungen gekippt. Damit war eine Begrenzung der zulässigen Teilnehmerzahl auf 20 Prozent des Veranstaltungsortes vorgegeben, die explizit auch für reguläre Veranstaltungen wie Kinovorführungen galt.
Am heutigen Nachmittag hat die Stadt Köln folgende aktuelle Regelungen veröffentlicht:
Davon unbesehen bleiben z. B. die Sperrstunde und andere Maßnahmen wie das Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr bestehen. Die aktuellen Regeglungen finden sich auf der Webseite der Stadt Köln.
Stand: 20.10.2020, 19 Uhr