Die Arbeitsbedingungen in der Filmvermittlung sind seit Jahren prekär – nun legt die AG Filmvermittlung erstmals konkrete Honorarleitlinien vor. Die Veröffentlichung könnte ein Wendepunkt für ein bislang strukturell unterbewertetes Berufsfeld sein.
Von Werner Busch.
DieAG Filmvermittlung hat erstmals eine umfassende Honorarrahmenforderung für freischaffende Filmvermittler:innen vorgelegt. Es soll eine praxisorientierte Orientierung für Auftraggeber, Institutionen und die Branche selbst bieten – und ist ein wichtiges politisches Signal. Das PDF mit höchst interessanten Zahlen findet ihr HIER zum Download.
Im Zentrum steht eine Diagnose, die in der Szene seit Jahren bekannt ist: Filmvermittlung findet unter prekären Bedingungen statt. Unklare Honorare, kurzfristige Projektlogiken, fehlende soziale Absicherung und ein hoher Konkurrenzdruck prägen den Arbeitsalltag vieler Selbstständiger. Die Folge sind Selbstausbeutung und die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte.
Dabei beschreibt die AG Filmvermittlung das Berufsbild als hochkomplex: Filmvermittler:innen arbeiten nicht nur moderierend oder lehrend vor Publikum, sondern leisten umfangreiche konzeptionelle, organisatorische und pädagogische Arbeit. Sie bewegen sich zwischen Kino, Schule, Festival und kultureller Bildung, entwickeln Formate, erarbeiten Materialien und passen Inhalte ständig an neue Zielgruppen an.
Ein zentraler Punkt der Forderung ist die vollständige Anerkennung der realen Arbeitszeit. Die eigentliche Veranstaltung – etwa ein Filmgespräch oder Workshop – bildet nur einen Teil der Tätigkeit. Hinzu kommen Recherche, Filmsichtung, Konzeptentwicklung, Kommunikation, Technikorganisation sowie Nachbereitung und Abrechnung. Auch projektübergreifende Tätigkeiten wie Akquise, Buchhaltung oder Weiterbildung müssen in die Kalkulation einfließen.
Auf dieser Grundlage entwickelt das Papier konkrete Honorarvorschläge. Orientiert am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und Berechnungen von ver.di werden Stundensätze zwischen 57 und 74 Euro vorgeschlagen, abhängig von Qualifikation und Verantwortung. Tageshonorare liegen entsprechend zwischen 444 und 579 Euro. Für typische Formate werden Beispielrechnungen geliefert: Ein Filmgespräch kann demnach schnell auf mehrere hundert Euro kommen, ein eintägiger Workshop auf über 1.500 Euro – jeweils als Nettohonorare, zuzüglich Umsatzsteuer.
Eines von vielen Praxisbeispielen aus der Forderung der AG Filmvermittlung. Das gesamte Dokument könnt ihr HIER herunterladen.
Die AG unterstreicht, dass diese Zahlen keine „Luxushonorare“ darstellen, sondern Mindestwerte für eine existenzsichernde Tätigkeit. In die Kalkulation fließen nicht nur Arbeitszeit, sondern auch Versicherungen, Betriebskosten, Rücklagenbildung und unregelmäßige Auftragslagen ein. Besonders problematisch: Filmvermittlerische Tätigkeiten sind bislang oft nicht über die Künstlersozialkasse abgesichert, was die individuelle Belastung zusätzlich erhöht.
Neben den reinen Honoraren formuliert das Papier eine Reihe struktureller Mindeststandards. Dazu gehören verbindliche schriftliche Verträge, die Zahlung von Ausfallhonoraren bei kurzfristigen Absagen sowie die vollständige Übernahme von Reise- und Fahrtkosten. Auch Fortbildungen und Netzwerktreffen sollen als Arbeitszeit vergütet werden.
Besonders deutlich positioniert sich die AG beim Thema geistiges Eigentum: Pädagogische Materialien, Konzepte und Texte bleiben Eigentum der Autor:innen und dürfen nicht unbegrenzt weiterverwendet werden. Jede zusätzliche Nutzung soll neu verhandelt und vergütet werden – ein Punkt, der in der Praxis bislang häufig ignoriert wird.
Die Veröffentlichung soll Ausgangspunkt für weitere Diskussionen sein. Ziel ist nicht nur eine bessere Bezahlung einzelner Aufträge, sondern eine strukturelle Veränderung der Förder- und Produktionsbedingungen in der kulturellen Bildung. Denn höhere Honorare dürfen nicht zu weniger Projekten führen – vielmehr müssen Fördermittel entsprechend angepasst werden.
Für die Filmkultur insgesamt ist die Debatte zentral. Filmvermittlung entscheidet darüber, wie Kino erlebt, verstanden und weitergegeben wird – ob in Schulklassen, Festivals oder kuratierten Programmen. Die neue Honorarrahmenforderung macht deutlich: Ohne stabile Arbeitsbedingungen wird diese Arbeit langfristig nicht zu sichern sein.
Die Arbeitsbedingungen in der Filmvermittlung sind seit Jahren prekär – nun legt die AG Filmvermittlung erstmals konkrete Honorarleitlinien vor. Die Veröffentlichung könnte ein Wendepunkt für ein bislang strukturell unterbewertetes Berufsfeld sein.
Von Werner Busch.
Die AG Filmvermittlung hat erstmals eine umfassende Honorarrahmenforderung für freischaffende Filmvermittler:innen vorgelegt. Es soll eine praxisorientierte Orientierung für Auftraggeber, Institutionen und die Branche selbst bieten – und ist ein wichtiges politisches Signal. Das PDF mit höchst interessanten Zahlen findet ihr HIER zum Download.
Im Zentrum steht eine Diagnose, die in der Szene seit Jahren bekannt ist: Filmvermittlung findet unter prekären Bedingungen statt. Unklare Honorare, kurzfristige Projektlogiken, fehlende soziale Absicherung und ein hoher Konkurrenzdruck prägen den Arbeitsalltag vieler Selbstständiger. Die Folge sind Selbstausbeutung und die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte.
Dabei beschreibt die AG Filmvermittlung das Berufsbild als hochkomplex: Filmvermittler:innen arbeiten nicht nur moderierend oder lehrend vor Publikum, sondern leisten umfangreiche konzeptionelle, organisatorische und pädagogische Arbeit. Sie bewegen sich zwischen Kino, Schule, Festival und kultureller Bildung, entwickeln Formate, erarbeiten Materialien und passen Inhalte ständig an neue Zielgruppen an.
Ein zentraler Punkt der Forderung ist die vollständige Anerkennung der realen Arbeitszeit. Die eigentliche Veranstaltung – etwa ein Filmgespräch oder Workshop – bildet nur einen Teil der Tätigkeit. Hinzu kommen Recherche, Filmsichtung, Konzeptentwicklung, Kommunikation, Technikorganisation sowie Nachbereitung und Abrechnung. Auch projektübergreifende Tätigkeiten wie Akquise, Buchhaltung oder Weiterbildung müssen in die Kalkulation einfließen.
Auf dieser Grundlage entwickelt das Papier konkrete Honorarvorschläge. Orientiert am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und Berechnungen von ver.di werden Stundensätze zwischen 57 und 74 Euro vorgeschlagen, abhängig von Qualifikation und Verantwortung. Tageshonorare liegen entsprechend zwischen 444 und 579 Euro. Für typische Formate werden Beispielrechnungen geliefert: Ein Filmgespräch kann demnach schnell auf mehrere hundert Euro kommen, ein eintägiger Workshop auf über 1.500 Euro – jeweils als Nettohonorare, zuzüglich Umsatzsteuer.
Die AG unterstreicht, dass diese Zahlen keine „Luxushonorare“ darstellen, sondern Mindestwerte für eine existenzsichernde Tätigkeit. In die Kalkulation fließen nicht nur Arbeitszeit, sondern auch Versicherungen, Betriebskosten, Rücklagenbildung und unregelmäßige Auftragslagen ein. Besonders problematisch: Filmvermittlerische Tätigkeiten sind bislang oft nicht über die Künstlersozialkasse abgesichert, was die individuelle Belastung zusätzlich erhöht.
Neben den reinen Honoraren formuliert das Papier eine Reihe struktureller Mindeststandards. Dazu gehören verbindliche schriftliche Verträge, die Zahlung von Ausfallhonoraren bei kurzfristigen Absagen sowie die vollständige Übernahme von Reise- und Fahrtkosten. Auch Fortbildungen und Netzwerktreffen sollen als Arbeitszeit vergütet werden.
Besonders deutlich positioniert sich die AG beim Thema geistiges Eigentum: Pädagogische Materialien, Konzepte und Texte bleiben Eigentum der Autor:innen und dürfen nicht unbegrenzt weiterverwendet werden. Jede zusätzliche Nutzung soll neu verhandelt und vergütet werden – ein Punkt, der in der Praxis bislang häufig ignoriert wird.
Die Veröffentlichung soll Ausgangspunkt für weitere Diskussionen sein. Ziel ist nicht nur eine bessere Bezahlung einzelner Aufträge, sondern eine strukturelle Veränderung der Förder- und Produktionsbedingungen in der kulturellen Bildung. Denn höhere Honorare dürfen nicht zu weniger Projekten führen – vielmehr müssen Fördermittel entsprechend angepasst werden.
Für die Filmkultur insgesamt ist die Debatte zentral. Filmvermittlung entscheidet darüber, wie Kino erlebt, verstanden und weitergegeben wird – ob in Schulklassen, Festivals oder kuratierten Programmen. Die neue Honorarrahmenforderung macht deutlich: Ohne stabile Arbeitsbedingungen wird diese Arbeit langfristig nicht zu sichern sein.