Allgemein Festival Filmszene Aktuell

Stellungnahme der Filmszene Köln zum Haushaltsentwurf der Stadt Köln 2025/2026

Nach dem aktuellen Haushaltsplan soll die Filmkultur gegenüber der Förderung in 2024 (und ohne Berücksichtigung der Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds 2024) in 2025 mit 11,6 % und 2026 mit 14 % gekürzt werden. Dies bei einer Sparte

  • deren Anteil an den Transferleistungen des Kulturamtes nur 6 % beträgt
  • die mit rund 600 Veranstaltungen und 50.000 Besucher*innen jährlich den wichtigsten Baustein des filmkulturellen Lebens der Film- und Medienstadt Köln darstellt
  • die für jeden Euro Förderung der Stadt Köln, rund weitere 2,4 Euro einwirbt, aus Bundes und Landesmitteln, von Stiftungen und sonstigen Förderern und Sponsoren.

Tatsächlich benötigt die Filmkultur insgesamt einen Zuwachs von rund 30 %, nur um Kostensteigerungen aufzufangen. Alles andere stellt uns vor große Probleme und gefährdet die NRW-weit einzigartige filmkulturelle Vielfalt Kölns. Außerdem ist die städtische Förderung notwendig, um weitere Landesmittel einzuwerben.

  • Auf null gesetzt und damit akut gefährdet wurden die branchenspezifischen Festivals Edimotion und Soundtrack Cologne sowie das Netzwerk Filmbüro NW. Sie wurden bis 2022 mit jeweils 25.000 Euro von der Wirtschaftsförderung der Stadt Köln gefördert. In 2023 und 2024 konnte die Förderung vom Kulturamt der Stadt Köln aus den Mitteln der Kulturförderabgabe fortgesetzt werden. Ab 2025 ist keine weitere Förderung geplant.

    Dazu passt nicht, dass die Stadt Köln ab 2025 die Miete für die Film- und Medienstiftung NRW (Jahresbudget derzeit rund 25 Mio. Euro) mit rund 80.000 Euro bezuschusst, während sie gleichzeitig filmkulturelle Projekte, die direkt die Film- und Fernsehbranche ansprechen, kürzt.

    Wenn die Förderung nicht weitergeführt wird, besteht die Gefahr, dass Edimotion – Festival für Filmschnitt und Soundtrack Cologne, beide mit weltweiter Bedeutung und sehr vielen Kontakten in die internationale Filmbranche, sowie das Filmbüro NW, das rund 220 Filmemacher*innen in Nordrhein-Westfalen vertritt, aus Köln abwandern oder nicht mehr stattfinden können.
  • Die geplante Kürzung der Projektförderung wird sich auf alle Projekte/Träger/Vereine auswirken, die in 2025 Förderungen für Veranstaltungen beantragen und gefährdet die Vielfalt der filmkulturellen Angebote.

    Ein Beispiel von vielen: das Filmnetzwerk LaDOC:
    LaDOC macht seit 20 Jahren die Arbeit von Frauen im Dokumentarfilm sichtbar und ist damit einzigartig in der deutschen Filmlandschaft, insbesondere durch die „LaDocLectures“. Die Fördermittel der Stadt Köln stammen aus der Projektförderung. Der Anteil der Fördermittel der Stadt Köln am Gesamtbudget von LaDOC beträgt jeweils ca. ein Viertel des Gesamtbudgets. Drei Viertel des Budgets stammt aus Fördermitteln des Landes NRW, ergänzt um Mittel weiterer Kooperationspartner*innen. LaDOC ist auf die (geringe) Fördersumme der Stadt Köln angewiesen, da ohne sie die Landesmittel nicht beantragt werden können.

Daher plädieren wir dafür, dass die Projektförderung von 320.000 Euro auf diesem Mindestniveau erhalten bleibt. Eigentlich müsste auch sie um 30 % Prozent erhöht werden.

  • Die stagnierende Höhe der Strukturförderung und institutionellen Förderung kommt aufgrund der Kostensteigerungen einer Kürzung gleich. Zum Teil liegen die Beträge der Strukturförderungen deutlich unter den ursprünglich beantragten und benötigten Beträgen, oder institutionelle Förderungen wie die des IFFF Dortmund+Köln sind seit 7 Jahre nicht erhöht worden. (Abgesehen von den Mittel aus dem Strukturförderfonds 5% in 2023, 10 % in 2024)

    Die Stagnation der Förderansätze sind indirekte Kürzungen, die nur durch Einsparungen im Programm und bei dem Personal aufgefangen werden können. Hier ist wenigstens die erneute Einrichtung eines Strukturförderfonds wie in 2023 und 2024 notwendig.

    Außerdem: Die Neuvergabe der Konzeptionsförderung (bisher als „Strukturförderung“ bezeichnet) für das Kurzfilmfestival Köln, Köln im Film und Televisor Troika muss mindestens die Förderbeträge aus 2024 ausweisen. Wenn weitere Initiativen wie Edimotion oder Filmbüro NW in die Konzeptionsförderung aufgenommen werden sollen, muss der Betrag erhöht werden.
  • Die Erweiterung der Kulturförderabgabe auf Übernachtungen von Geschäftsreisenden führt dazu, dass die städtische Förderung direkt wieder an die Stadt fließt. Wir bitten zu prüfen, ob Übernachtungen im Rahmen kultureller Veranstaltungen, die von der Stadt Köln gefördert werden, von der Kulturförderabgabe ausgenommen werden können.

Stellungnahme zur Ansiedelung der Film- und Medienstiftung in Köln und deren Förderpolitik sowie zur Landesförderung

Einige Kölner Filmfestivals wurden langjährig von der Film- und Medienstiftung sehr verlässlich gefördert. Unter der neuen Leitung kam es 2024 unerwartet zu Kürzungen bei der Förderung des Kurzfilmfestival Köln. Die Förderung für Soundtrack Cologne wurde komplett gestrichen. Ab 2025 werden beide Festivals nicht mehr gefördert.

  • Wir wünschen uns Unterstützung seitens der Stadt Köln gegenüber der Filmstiftung. Es ist kein gutes Signal für die gesamte Branche, wenn die Filmstiftung in der Stadt, in der sie neu ansässig wird, langjährige Festivalförderungen kürzt oder beendet.
  • Vielleicht kann auch auf die Förderpraxis an sich eingewirkt werden. Es gibt in Köln viele Filmfestivals – neben den bereits von der Filmstiftung geförderten – die sich intensiv mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen, wie z.B. das Afrika Film Festival, das Aufgrund von Kürzungen auf Landesebene kurz vor dem Aus steht. Mit einer soliden Förderung durch die Filmstiftung könnte dieses wichtige, diverse Festival erhalten bleiben.

Auf Landesebene stellt sich die Situation auch sehr schwierig dar. Leider verzögern sich die Abläufe im MKW NRW seit einiger Zeit erheblich. Einige Projekte erhielten seit Jahren eine Verpflichtungsermächtigung 12-13 Monate vor dem Festivaljahr. Für 2025 liegt heute keinem der Projekte eine Verpflichtungsermächtigung oder ein Zuwendungsbescheid vor. Hier entsteht ein wirkliches Problem, weil dadurch keinerlei Planungssicherheit besteht.

Außerdem wurde die Förderlinie „Filmbildung und Kino“ für 2025 bisher nicht freigegeben. Während in den anderen kulturellen Sparten Einreichfristen für Anträge bereits abgelaufen sind, können in der Filmkultur in NRW für 2025 noch nicht einmal Anträge eingereicht werden. Wir befürchten, dass die Förderlinie nicht wieder aufgelegt wird.

Der Zuwendung in 2025 soll die Zuwendung aus 2024 zugrunde gelegt werden. Allerdings käme auch hier die ausbleibende Erhöhung einer Kürzung gleich. Denn bei der Filmkultur in NRW wurden die Versprechen der Stärkungsinitiative aus der letzten Legislaturperiode leider nicht eingehalten.

Einige von uns konnten Erhöhungen ihrer Förderung erwirken, aber nur, weil sie neue Aufgabenbereiche erschlossen haben, nicht um die strukturelle Defizite auszugleichen, wie z. B. bei langjährig vom Land NRW geförderten freien Festivals der darstellenden Künste, die um mindestens 33 % erhöht wurden.

  • Wir wünschen uns Unterstützung seitens der Stadt Köln. So wie das Land eine städtische Beteiligung an Projekte einfordert, kann auch die Stadt erwarten, dass ihre Fördernehmer in allen Sparten eine faire Berücksichtigung erfahren.

Auswirkungen in 2025 und Folgejahre:

Auswirkungen im Bereich Personal

In der filmkulturellen Szene gibt es nur sehr wenige feste Stellen, die meisten dort Tätigen arbeiten mit befristeten Verträgen, in Teilzeit, mit Honorarverträgen. Die prekäre Lage wird sich verschärfen, die wenigen vorhandenen Festanstellungen und überwiegend befristete Teilzeitstellen werden abgebaut. Dies führt über mehr Honorarverträge und prekären Beschäftigungsverhältnissen zu Personalabbau.

Der Mindestlohn kann kaum eingehalten werden, Mindesthonorare und Tarifsteigerung des TVL/TVöD oder entsprechende Honoraranpassungen können nicht umgesetzt werden.

  • Noch tragen unsere Mitarbeiterinnen diese indirekten Gehaltskürzungen, aber auf Dauer werden wir mit einem Abfluss von kompetenten Fachkräften und sehr viel Knowhow rechnen müssen.
  • Das Ende von filmkulturellen Projekten, Festivals, Filmreihen kann auch zu einem Anstieg an ALG 1 oder Bürgergeldempfänger*innen führen.

Auswirkungen auf das Filmprogramm

  • Reduktion der Anzahl der Veranstaltungen von Festivals und Filmreihen in Köln, d.h. weniger professionell kuratierte Filmangebote
  • Es besteht die Gefahr, dass Festivals abwandern oder komplett aufgegeben werden
  • weniger internationale Gäste

die filmkulturelle Strahlkraft der Stadt Köln lässt deutlich nach

Veranstaltungsreihen oder Festivals, die sich jetzt verkleinern, aufgeben oder abwandern, können nicht „einfach“ in ein paar Jahren wiederbelebt werden.

Auswirkungen auf die Zielgruppen

  • die verschiedenen Ausrichtungen der Festivals und Filmveranstaltungen erreichen zwar jeweils spezifische Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Filmbranche, historisch Interessierte), aber aufgrund ihrer langjährigen Existenz und Vernetzung sowie der qualitätsvollen Programmierung schon seit langem eine breite Publikumsmischung
  • Filmkultur ist immer auch Filmvermittlung und kulturelle Bildung: Workshopangebote, Gespräche mit Regisseurinnen oder Schauspielerinnen bieten übers ganze Jahr Gelegenheiten, die es sonst für Film- und Medienbildung nicht gibt.
  • Die Angebote finden nicht nur in Kinos statt, sondern in Bürgerzentren und Jugendclubs, in „kinofernen“ Räumen in den Stadtteilen, an sog. Dritten Orten
  • Filmkultur führt wie alle Kultur zu Gesprächen, Austausch, Diskussion – und fördert die Demokratie.

Titelbild: Foto von Rob Hall auf Unsplash

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