Allgemein

Neue Entwicklungen bei der Filmhaus-Sanierung – Rat der Stadt Köln stimmt den Baumaßnahmen zu

Neue Entwicklungen bei der Filmhaus-Sanierung – Rat der Stadt Köln stimmt den Baumaßnahmen zu

Am 20. Dezember 2016 wurde nun doch früher als erwartet entschieden:
Die Sanierungsarbeiten des Filmhauses können voraussichtlich im April/Mai 2017 beginnen.
Mit der Freigabe von 2,35 Millionen Euro, die für die Sanierung benötigt werden, steht der anschließenden Wiedereröffnung der Kombination aus Kino, Fortbildungsort, Technikverleih und Gastronomie nichts mehr im Wege. Wenn alles nach Plan läuft, soll die Bauzeit 8 Monate in Anspruch nehmen.
Um im Filmhaus dauerhaft ein filmkulturelles Angebot zu installieren, wird laut Susanne Laugwitz-Aulbach, Dezernentin für Kunst und Kultur, parallel zur Sanierung nach einem „zukunftsweisenden Betreiberkonstrukt“ gesucht.

Blogbeitrag von Dezember 2016:
Filmhaus-Sanierung wird teurer –
Entscheidung im Kulturausschuss erst Ende Januar 2017

Obwohl die Stadtverwaltung Anfang Dezember drängte, dass der Kulturausschuss des Stadtrats die Mittel für die Sanierung des Kölner Filmhauses freigeben sollte, verschoben die Politiker das Thema in den Januar. Zu spät sei die Vorlage bei ihnen eingetroffen, zudem soll die Sanierung der Immobilie teurer werden als ursprünglich geplant. Das Liegenschaftsamt hat jetzt dem Rat einen Bedarf von 2,35 Millionen Euro vorgelegt und berichtet von „starken Baumängeln“.

Anfang dieses Jahres war noch von 1,5 Millionen für eine Sanierung die Rede. Doch inzwischen hat sich herausgestellt, dass beim Brandschutz noch einiges nachzuholen ist. Das gilt auch für die Nutzungsgenehmigung, die derzeit gar nicht beinhaltet, dass – wie praktiziert – Veranstaltungen im Foyer des Kinos stattfinden. Kino sowie Seminar- und Büroräume sind seit Oktober geschlossen, wann mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden kann, ist im Moment völlig offen!

Falls sich die Stadt nicht zu einer Sanierung entschließt, werden übrigens sofort 635.692,61 Euro fällig, die dann an das Land zurückzuzahlen sind. Denn die vor Jahren gezahlte Städtebauförderung zwingt bis Mitte 2023 dazu, das denkmalgeschützte Gebäude zu filmkulturellen Zwecken zu nutzen. Im Fall einer Sanierung jedoch pausiert die Zweckbindung während der Umbauphase, wird also entsprechend der Dauer der Bauarbeiten verlängert.

Veranstalter*innen..

X