Allgemein Filmszene Aktuell

Räumungsklage für den Filmclub 813

Der seit Monaten andauernde Streit ist nun gemündet in einer Räumungsklage von Seiten des Kölnischen Kunstvereins. Am 9. Februar veröffentlichte der Filmclub folgende Pressemitteilung:

813-Pressemitteilung Köln, 9.2.2021
Der Kölnische Kunstverein gratuliert dem Filmclub 813 zum 30. Geburtstag mit einer Räumungsklage!

Nachdem der Kölnische Kunstverein dem Filmclub 813 schon Anfang Oktober 2020 die „fristlose und außerordentliche Kündigung“ ohne die Zustimmung der Stadt Köln (!) ausgesprochen hatte und es einige Zeit so aussah, also ob sich der Kölnische Kunstverein und der Filmclub 813 an einen Verhandlungstisch setzen (das Kulturamt der Stadt Köln hatte seine Vermittlung angeboten, falls die Verhandlungen ins Stocken geraten sollten), kam es gar nicht mehr so weit.

Nach Austausch der jeweiligen Maximalpositionen durch die Anwälte ließ der Vorstandsvorsitzende des Kölnischen Kunstvereins Dr. Thomas Waldschmidt am 16.1.2021 über den Kölner Stadt-Anzeiger die Einreich- ung einer Räumungsklage gegen den Filmclub 813 mit den Worten „Wir wissen uns nicht anders zu helfen, als mit dieser Klage“, verlautbaren.

Davon war der Filmclub 813 doch etwas überrascht. Auch die Stadt Köln, Kultur- und Liegenschaftsamt, wusste anscheinend nichts über diese neue Eskalation.

Seit dem 2.2.2021 liegt dem Filmclub 813 nun die Räumungsklage vor.

Erstaunlich sind nun die Begründungen:
Zum einen verweist man auf den zeitweisen Verlust der Gemeinnützigkeit des Filmclub 813 – tatsächlich ist diese, selbst nach mehrfacher Aussage des Kulturamtes der Stadt Köln, welches den Überlassungsvertrag 2011 für den Filmclub 813 selber formuliert hatte, keine Vertragsbedingung – ; zum anderen bemängelt man die Nutzung des Kinos durch einen Koopera- tionspartner des Filmclub 813, deren Zustimmung der Kölnischen Kunst- verein meinte, geben zu müssen, welche aber nach Auslegung des Vertra- ges durch den Filmclub 813 gar nicht zustimmungspflichtig gewesen wäre. – Am Ende hatte diese Veranstaltung noch nicht einmal stattgefunden!

Zudem wird folgender „verhaltensbedingter“ Kündigungsgrund angeführt (Zitat aus der Begründung der Räumungsklage): „Das Verhältnis der Parteien ist seit Jahren schwierig. Grund hierfür ist die Persönlichkeit des ersten Vorsitzenden des Vorstands des Beklagten Bernhard Marsch.“

Die nun mehr 20 Jahre währende Existenz des Kino 813 in der BRÜCKE war auch immer ein steter Kampf gegen die vorgetragenen „Verhaltens- bedingungen und -vorstellungen“ der jeweils Verantwortlichen des Kölnischen Kunstvereins. Insbesondere war und ist es aber der lang- jährige Verdienst von Bernhard Marsch, den berechtigten und immer wieder in Frage gestellten Bedürfnissen und Interessen des Filmclub 813 als Betreiber des Kino 813 in der BRÜCKE Geltung und Gültigkeit zu verschaffen.

Wir bezweifeln sehr, dass diese Räumungsklage rechtlich erfolgreich sein wird, aber um allen zu verdeutlichen, was dies bedeuten würde:

Die Demontage eines intakten Kinos!

Der Filmclub 813, der seit dem 1.7.2001 Eigentümer des kompletten Kinoinventars nebst Kinobestuhlung, Leinwand und analoger sowie digitaler Projektionstechnik ist, müsste die, laut Ratsbeschluss der Stadt Köln, auf 30 Jahre mietfrei überlassenen Räumlichkeiten im städtischen Gebäude DIE BRÜCKE „geräumt, gereinigt und in gebrauchsfähigem Zustand“ (…) herauszugeben.“

Ergo würde der letzte in Köln vorhandene historische Kinosaal mit seiner analogen 35mm-Kinoprojektion danach nicht mehr existieren. Dies hieße konkret, dass alle Kinosessel, die Leinwand und alle Filmprojektoren etc. demontiert werden müssten!

Dieses Kino aus den frühen 1950er Jahren, welches der Filmclub 813 seit 1995 – schon zu Zeiten des British Council – genutzt hatte, wäre von einem auf den anderen Tag Geschichte.

Dieser Verlust wäre nicht nur für Köln, sondern für die ganze analoge, dem historischen Film verpflichtete Kinowelt irreparabel und unwiederbringlich!

Wir können uns tatsächlich nicht vorstellen, dass es soweit kommen wird, aber wir sehen uns leider momentan dazu gezwungen, alle Kinoliebhaber auf der Welt aufzufordern, sich massiv für den Erhalt des Kino 813 in der BRÜCKE unter Leitung des Filmclub 813 einzusetzen.

Deshalb werden wir in einem zweiten Offenen Brief an den Kölnischen Kunstverein fordern, dass wir mindestens – wie vorgesehen – bis 2034 unseren Kinobetrieb zum Wohle Kölns und seiner cineastischen Hoch- kultur weiter unbeeinträchtigt durchführen können, sei es unter den bis- herigen Bedingungen, sei es unter neu auszuhandelnden, die aber auf keinen Fall eine Verschlechterung für den Filmclub 813 bedeuten dürfen.

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Aber wir lassen uns unseren Optimismus, der uns seit über 30 Jahren begleitet, nicht nehmen und kündigen an:

Der Filmclub 813 präsentiert in seinem Jubiläumsjahr (30. Geburtstag des Filmclub 813 am 12.1.2021 und 20 Jahre „Kino 813 in der BRÜCKE“ am 1.7.2021)

ab dem 1. Juli 2021 „30 + 20 = 50 Filme“, die noch nie im Filmclub 813 gelaufen sind!

In solidarischer Zusammenarbeit mit allen relevanten Filmarchiven in Deutschland wollen wir dieses besondere Kinoprogramm zusammenstellen.

Gleichzeitig wird der Filmclub 813 ab Herbst 50 Kinofilme durch ganz Deutschland schicken, die er im Laufe seiner 30-jährigen Kinobegeisterung wieder- oder für sich neu entdeckt hat und ihm ans Herz gewachsen sind.

Filmclub 813 e.V. – Postfach 270615 – 50512 Köln
Kino 813 in der BRÜCKE – Hahnenstraße 6 – 50667 Köln +49 221 3106813 – www.filmclub-813.de – info@filmclub813.de

Bild: Bernhard Marsch, 2021

Veranstalter*innen..

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